Ex-ÖBB-Mitarbeiter Landesrat Rene Zumtobel negiert Eisenbahnschutzvorschriften (Bundesgesetzgebung)

Das Land Tirol hat am 25. Mai 2023 eine Medieninformation mit dem Titel „Grenzüberschreitender Holztransport auf der Schiene erfolgreich realisiert“ versendet. Bei dieser Presseaussendung sind auch zwei Bilder beigeführt, die für den ehemaligen ÖBB-Personenverkehr-Regionalmanager für Tirol und ehemaligen Pressesprecher der ÖBB den Anschein sein mangelndes Wissen über die Betriebsvorschriften der ÖBB erwecken.

Im Pressetext geht es darum, daß man ein neues Vorzeigeprojekt mit einem neuen Holzzug aus Bozen nach Jenbach entsandte, welche durch die beiden EVU Rail Traction Company und Rail Cargo Austria zustande kommen. Die Details sind dort nachzulesen:

https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/grenzueberschreitender-holztransport-auf-der-schiene-erfolgreich-realisiert/

Von Interesse sind jedoch die beiden Bilder, die dieser Aussendung beiliegen, die den Herrn Landesrat und einen Mitarbeiter der Fa. Binder im Gleisbereich in Jenbach zeigen. Die das Betreten der Gleisanlagen gelten besondere Bestimmungen, die einerseits im Eisenbahngesetz von 1957 und andererseits in den Eisenbahnschutzvorschriften geregelt sind. Relevant ist jetzt – egal ob eine Berechtigung nach § 47 Abs. 1 EisbG 1957 vorliegt, der § 4 Abs. 2 Z 3, der besagt, daß zur besseren Erkennbarkeit eine entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen zu tragen ist. Die genaue Bestimmung kann im Ris wie folgt nachgelesen werden:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007900

Es zeugt also von wenig Fachkompetenz und Führungsqualität, wenn man früher als ehemalige Führungskraft der ÖBB ein derart schlechtes Beispiel abgibt. Leider ist es nicht der einzige Fauxpas. Rene Zumtobel bringt im Pressetext die klimafreundliche Transporte zur Sprache, doch in einer anderen Sache und noch in seiner damaligen Funktion als Regionalmanager hat er es geduldet, daß durch chronische Verspätungen Anschlußzüge nicht zu bekommen waren und deswegen als ÖBB-Kunde zusätzliche Autofahrten von 40 km notwendig waren. Obwohl er mehrmals damit konfrontiert wurde, war er unfähig, eine entsprechende Lösung herbeizuzaubern. Was seine Kompentenz als ÖBB-Mitarbeiter betrifft, so mag sein Tun in der Vita beachtenswert sein, doch überall, wo er Dienst zugeteilt war, gab es Probleme. Ein Abstreiten seinerseits wird nicht viel nützen, dann dafür ist sein Tun landauf und landab bekannt. Auch seine Tätigkeit als Pressesprecher war nur darin positiv gekrönt, indem er durch seine Eloquenz alle für dumm verkaufen konnte. Wo es ihm nicht gelangt, betrieb er aktives Mobbing gegen Medienvertreter und hat auch im Hintergrund entsprechend agiert.

Dem Vernehmen nach hat er vor einer Woche in der ORF-Sendung Tirol heute seine Halbjahresbilanz bekannt gegeben. Manche Fragen sich, wo aller schönen Worte eine wahren Verdienste sind? Richtige Erfolge konnte er noch nicht vorweisen, aber schöne Worte.

Die beiden Bilder haben jedenfalls ein Nachspiel. Der gute Mann erhielt eine Medienanfrage nach dem Auskunftpflichtgesetz und dem Tiroler Auskunftplichtgesetz ivM mit dem BVwG-Erkenntnis W 245/222 93 91 vom 7. Februar 2023 (, indem die Frage gestellt wurde, ob ihm als ehemaliger ÖBB-Mitarbeiter nicht bekannt sei, daß man im Gleisbereich die entsprechende Schutzkleidung zu tragen habe? Die Auskunftsverweigerung darf mittels Bescheid abgefertigt werden!

Anbei noch die beiden Bilder des Anstoßes (Fotocredit Land Tirol):

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Update am 12.06.2023:

Das Land Tirol hat reagiert und mir folgende Stellungnahme übermittelt:

„Zu Ihrer Anfrage vom 26. Mai 2023 dürfen wir Ihnen folgende Auskunft übermitteln:

Herrn Landesrat René Zumtobel ist die vorgeschriebene Schutzkleidung, die bei Aufenthalt im Gleisbereich zu tragen ist, bekannt.

Die auf dem Foto abgebildete Szene war für diesen Zweck gestellt, der Gleisbereich entsprechend gesichert.

Obwohl in diesem Fall ausgeschlossen werden konnte, dass sich ein Zug nähert oder bewegt, wäre es – wie von Ihnen richtig angemerkt – angebracht gewesen, die entsprechende Schutzkleidung zu tragen.“

Tja, lieber Rene, Dein Wort in Gottes Ohr! Erstens ist das die gängige Standardausrede, zweitens ist dies keine Entschuldigung, denn die Begründung für das Tun ist gesetzlich nicht subsumiert und drittens wurden alle anderen Deinerseits diesbezüglich gepiesackt. Man soll halt selber nicht Wasser predigen und Wein trinken!

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Die sonstigen Leistungen dieses Herrn:

https://www.fischundfleisch.com/mag-markus-inderst/praesentation-des-oebb-multifunktionliegenwagens-und-das-nicht-existente-marketing-der-oebb-pv-ag-74345