Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Zusammenspiel mit Eisenbahnunternehmen

Das IFG ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Obwohl der Gesetzestext eher schwammig formuliert ist, ist die Intention ganz klar aus den parlamentarischen Materialien und auch in den im Vorfeld getätigten, politischen Absichten eindeutig erkennbar. Es geht um Transparenz, Abbau von Korruption und vor allem, um Information!

Wer den Gesetzestext lesen möchte, kann dies im RIS tun:

https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012537&FassungVom=2025-09-01

Wem dies zu trocken ist, dem werde ich demnächst verschiedene Youtube-Beiträge mit Pressekonferenzen und Diskussionen online stellen.

Der Vorteil des neuen Gesetzes besteht darin, endlich an Informationen zu kommen, die die belangten Stellen bisher nicht veröffentlichen wollten. Grundsätzlich ist durch die Abkehr des Amtsgeheimnisses nach Art. 20 Abs. 3 B-VG ein regelrechter Paradigmenwechsel vorgesehen. Dies wird auch in den internen Arbeitspapieren der Ministerien entsprechend artikuliert:

https://www.bmimi.gv.at/recht/informationsfreiheitsgesetz.html

Ich habe schon die ersten Anfragen in Hinblick auf den historischen Moment am 1. September 2025 getätigt. Nach mehr als zwei Wochen gibt es unterschiedliches zu berichten, auch die Erfahrungen sind unterschiedliche Manche Auskunftsstellen wie die ÖBB sind in diesen Belangen sehr säumig, dies wurde am 16. September 2025 evident, indem man trotz proaktiver Informationspflicht nicht einmal die Fahrplantabellen zur Verfügung stellte!

Man darf grundsätzlich gespannt sein, wie rasch oder kompliziert die angefragten Stellen reagieren. Als Medienvertreter bin ich in der glücklichen Situation die Funktion des Publik Watch Dog auszuüben, außerdem kann ich hinsichtlich der Bearbeitungsdauern auch ein Benchmarking drüberlegen. Dieser Beitrag dient dazu, öffentliche Kontrolle auszuüben und die Rechte der Bürger bzw. das Grundrecht auf Information aktiv auszuüben und ggf. auch einzufordern.


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