Informationsbegehren RCA – Wiederaufnahme Güterverkehr Außerfernbahn
Anfrage mehrere Stellen im Landhaus Tirol und an die Rail Cargo Austria am 15. September 2025:
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Markus Inderst
(Prüfer des Rechnungshofes a. D.)
Sehr geehrter Herr Inderst,
vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über „Wiederaufnahme Güterverkehr Außerfern“ das am 15.09.2025 schriftlich bei der Rail Cargo Austria AG eingelangt ist.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen auf Antrag allgemein zugänglich. Der Zugang zur Information ist jedoch nicht zu gewähren, wenn eine gesetzliche Ausnahme besteht.
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen begehrte Information nicht erteilt werden kann.
Gemäß §6 Abs. 1 Z 7 lit. b IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn durch die Bekanntgabe von Informationen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder sonstige schutzwürdige Interessen Dritte beeinträchtigt werden.
Die von Ihnen angefragten Informationen betreffen vertrauliche Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Nach Abwägung aller in Betracht kommenden Interessen, würde eine Offenlegung die berechtigten Geheimhaltungsinteressen unseren Kunden verletzen.
Eine Offenlegung der angeforderten Informationen ist daher ohne die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Unternehmens bzw. Rechteinhabers rechtlich nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Rail Cargo Austria AG
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Die RCA erhielt umgehend am 30. September 2025 meine Rückantwort darauf:
Mag. Markus Inderst