Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Zusammenspiel mit Eisenbahnunternehmen
Das IFG ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Obwohl der Gesetzestext eher schwammig formuliert ist, ist die Intention ganz klar aus den parlamentarischen Materialien und auch in den im Vorfeld getätigten, politischen Absichten eindeutig erkennbar. Es geht um Transparenz, Abbau von Korruption und vor allem, um Information!
Wer den Gesetzestext lesen möchte, kann dies im RIS tun:
Wem dies zu trocken ist, dem werde ich demnächst verschiedene Youtube-Beiträge mit Pressekonferenzen und Diskussionen online stellen.
Der Vorteil des neuen Gesetzes besteht darin, endlich an Informationen zu kommen, die die belangten Stellen bisher nicht veröffentlichen wollten. Grundsätzlich ist durch die Abkehr des Amtsgeheimnisses nach Art. 20 Abs. 3 B-VG ein regelrechter Paradigmenwechsel vorgesehen. Dies wird auch in den internen Arbeitspapieren der Ministerien entsprechend artikuliert:
https://www.bmimi.gv.at/recht/informationsfreiheitsgesetz.html
Ich habe schon die ersten Anfragen in Hinblick auf den historischen Moment am 1. September 2025 getätigt. Nach mehr als zwei Wochen gibt es unterschiedliches zu berichten, auch die Erfahrungen sind unterschiedliche Manche Auskunftsstellen wie die ÖBB sind in diesen Belangen sehr säumig, dies wurde am 16. September 2025 evident, indem man trotz proaktiver Informationspflicht nicht einmal die Fahrplantabellen zur Verfügung stellte!
Man darf grundsätzlich gespannt sein, wie rasch oder kompliziert die angefragten Stellen reagieren. Als Medienvertreter bin ich in der glücklichen Situation die Funktion des Publik Watch Dog auszuüben, außerdem kann ich hinsichtlich der Bearbeitungsdauern auch ein Benchmarking drüberlegen. Dieser Beitrag dient dazu, öffentliche Kontrolle auszuüben und die Rechte der Bürger bzw. das Grundrecht auf Information aktiv auszuüben und ggf. auch einzufordern.
In weiterer Folge werden hier alle Anfragen und Antworten im Wortlaut publiziert, um der Öffentlichkeit aufzuzeigen, wie die belangten Stellen reagieren. Man kann sich nach gut fünf Wochen kaum des Eindrucks verwehren, daß die belangten Stellen noch immer in Ihrer Scheinwelt des Amtsgeheimnisses verharren.
ÖBB Holding AG
Informationsbegehren GIDB-67 vom 1. September 2025 (Text folgt)
Informationsbegehren GIDB-69 vom 1. September 2025 (detto)
Informationsbegehren GIBG-95 vom 1. September 2025 (detto, zusammengefaßt mit GIDD 69)
Informationsbegehren GIDB-67 vom 1. September 2025 (Text folgt)
Informationsbegehren GIBG-123 vom 4. September 2025 (detto)
Informationsbegehren GIBG-146 vom 16. September 2025 (detto)
Bei allen Begehren wurde ein Bescheid begehrt.
ÖBB Infrastruktur AG
Die Gesellschaft ist bei zwei Anfragen säumig. (Text folgt)
Fehlerhafter Fahrplanaushang im Zusammenhang mit dem ICE 118/119
ÖBB Rail Cargo Austria
Informationsbegehren zum Güterverkehr im Außerfern (Text folgt, Bescheid ist angefordert)