Informationsbegehren GIBG-123
Anfragetext vom 4. September 2025:
Antwortschreiben vom 18. September 2025:
Sehr geehrter Herr Mag. Inderst,
vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über Dokumente zur Ennstal-Sperre, das am 4.9.2025 schriftlich bei der ÖBB-Holding AG eingelangt ist.
Die Informationspflicht setzt die sachliche Zuständigkeit der adressierten Stelle voraus. Dies betrifft jene Stelle, zu deren Wirkungs- und Geschäftsbereich die Information gehört und die über die Information verfügt (§ 3 Abs 2 Informationsfreiheitsgesetz).
Bei der ÖBB-Holding AG, an die Sie Ihr Informationsbegehren gerichtet haben, handelt es sich um die strategische Leitgesellschaft des ÖBB-Konzerns. Die wesentlichen Aufgaben der ÖBB-Holding AG sind nach § 4 Abs 2 Bundesbahngesetz die Gesamtkoordination der Erstellung und Umsetzung der Unternehmensstrategien der Gesellschaften und die Sicherstellung der Transparenz der öffentlichen Mittel.
Wir müssen Sie informieren, dass die beantragte Information nicht in den beschriebenen Geschäftsbereich der ÖBB-Holding AG fällt und diese nicht über diese Informationen verfügt. Die ÖBB-Holding AG ist daher für die Beantwortung des gegenständlichen Informationsbegehrens unzuständig.
Die beantragte Information betrifft den Geschäftsbereich der ÖBB-Infrastruktur AG. Wir bitten Sie, sich mit Ihrem Informationsbegehren an diese zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Informations- und Datenmanagement-Team der ÖBB-Holding AG
ÖBB-Holding AG
Am Hauptbahnhof 2
1100 Wien
idm.holding@oebb.at
http://www.oebb.at
Reaktion meinerseits vom 23. September 2025 um 15:04 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für die Antwort. Ist es im Konzern etwa zu viel Arbeit, die Anfrage gem. § 7 Abs. 3 gleich direkt an die Tochtergesellschaft weiterzureichen?
Ungeachtet dieses Umstandes ist zu hinterfragen, wenn die ÖBB-Holding nicht zuständig ist, wie dann ein ÖBB-Pressesprecher der Holding dazu kommt, Aussagen für die ÖBB Infra zu tätigen?
Das Aktiengesetz trifft da klare Regelungen. Dies trifft auch auf Hr. Matthä zu, der meiner Meinung nach durch Auftritte für andere Konzernbereiche als in seinem eigenen Wirkungsbereich klar seine Kompetenzen überschreitet.
Als Medienvertreter erwarte ich mir rasche Antworten und kein Ping-Pong-Spiel! Man sollte das halten, was versprochen wird: Kontakt – ÖBB-Presse
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Markus Inderst
(Prüfer des Rechnungshofes a. D.)
Nachtrag:
Am 26. September 2025 wurde um 15:07 Uhr ein Bescheid angefordert. Dieser wurde innerhalb der Frist von acht Wochen nicht ausgestellt.